Änderung des Nichtraucherschutzgesetztes in Baden-Württemberg

Änderung des Nichtraucherschutzgesetztes in Baden-Württemberg

Zum 1. Juni 2026 tritt in Baden-Württemberg das erweiterte Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Es dient dem Schutz vor gesundheitlichen Risiken durch Tabakrauch sowie durch E-Zigaretten,
Vapes und ähnliche Produkte. Das bedeutet, dass das Rauchen sowie die Nutzung von E-Zigaretten und vergleichbaren Produkten auf dem gesamten Schulgelände untersagt sind.

Dies gilt ab diesem Zeitpunkt ausdrücklich auch auf dem gesamten Schulgelände, da die bisherigen  aucherzonen entfallen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie das Schulgelände zum  auchen verlassen, besteht in dieser Zeit kein Versicherungsschutz über die Schule. Verstöße gegen das Rauchverbot werden entsprechend den  schulischen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sanktioniert. Da Landesrecht über der Schul- und Hausordnung steht, wird die Schul- und Hausordnung erst zum neuen Schuljahr angepasst. Sie können sich also nicht auf diese berufen.
Wir erwarten, dass diese gesetzliche Regelung  eigenverantwortlich eingehalten wird und so zu einem respektvollen und gesundheitsbewussten Miteinander beiträgt. Auch außerhalb des Schulgeländes sollten alle gemeinsam für eine saubere Umwelt sorgen.
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