Gärtner/-in

Berufsbild

Gärtner sind vielseitig ausgebildete Fachleute, die in verschiedenen Fachrichtungen spezialisiert sind, wie den Bereichen Zierpflanzen, Gemüse, Obst, Stauden und Baumschule. 

Dabei pflegen und vermehren sie Pflanzen, gießen, düngen und beschneiden sie und sorgen durch gezielte Kulturmaßnahmen für die erforderliche Größe, termingerechte Blüte und somit Verkaufsreife der Pflanzen.

Eine weitere Facette ist die Friedhofsgärtnerei, bei denen Gärtner die Grüngestaltung und Pflege von Grabstätten und Friedhöfen übernehmen.

Gärtner tragen zur Schaffung und Pflege von Gärten, Parks, Spielplätzen sowie Friedhöfen bei und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Umweltgestaltung. Ihre breitgefächerte Ausbildung ermöglicht es ihnen, in unterschiedlichen Fachrichtungen tätig zu sein und die Vielfalt der grünen Berufe zu prägen.

Ausbildungsdauer und Struktur


  • Dauer: 3 Jahre
  • Duales System: 
    Betrieb und Berufsschule

Aufnahmevoraussetzung


  • Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb

Abschluss


  • Abgeschlossene Berufsausbildung als: Gärtner/-in
  • Mittlerer Bildungsabschluss (wenn ein entsprechende Durchschnittsnote erreicht wurde)

Stundentafel

Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3

Allgemeinbildender Bereich

Religionslehre 1 1 1
Deutsch 1 1 1
Gemeinschaftskunde 1 1 1
Wirtschaftskunde 1 1 1

Fachlicher Bereich

Fachkunde 6 5 5
Fachrechnen 1 1 1
Praktische Fachkunde 1 1 1

Wahlpflichtfächer

Stützunterricht oder Sport 1 2 2
 

 

 

Prüfung und Abschluss

Am Ende einer 3-jährigen Ausbildungszeit erreichen Sie mit einer schriftlichen Prüfung Ihren schulischen Abschluss als Gärtner/in. Diese Berufsbezeichnung wird Ihnen in einer entsprechenden Fachrichtung wie Baumschule, Gemüse-, Obst- oder Zierpflanzenbau nach einer mündlichen und praktischen Abschlussprüfung vom Regierungspräsidium Freiburg verliehen.

Einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsabschluss erreichen Sie, wenn nach Ihrer Berufsausbildung die Durchschnittsnote aus dem Hauptschulabschluss (einschließlich Englisch) dem Berufsschulabschluss und der Kammerprüfung mindestens 2,5 beträgt, oder wenn die Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses der Berufsschule mindestens 3,0 beträgt und Sie 5 Jahre Englischunterricht nachweisen können.