Prüfung und Abschluss
Am Ende einer 3-jährigen Ausbildungszeit erreichen Sie mit einer schriftlichen Prüfung Ihren schulischen Abschluss als Gärtner/in. Diese Berufsbezeichnung wird Ihnen in einer entsprechenden Fachrichtung wie Baumschule, Gemüse-, Obst- oder Zierpflanzenbau nach einer mündlichen und praktischen Abschlussprüfung vom Regierungspräsidium Freiburg verliehen.
Einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsabschluss erreichen Sie, wenn nach Ihrer Berufsausbildung die Durchschnittsnote aus dem Hauptschulabschluss (einschließlich Englisch) dem Berufsschulabschluss und der Kammerprüfung mindestens 2,5 beträgt, oder wenn die Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses der Berufsschule mindestens 3,0 beträgt und Sie 5 Jahre Englischunterricht nachweisen können.