Probezeitregelung
Nach dem ersten Schulhalbjahr entscheidet die Klassenkonferenz aufgrund der Noten über das Bestehen der Probezeit. Für das Bestehen der Probezeit gelten die Regeln für einen erfolgreichen Abschluss der Schulart.
Wer die Probezeit nicht bestanden hat, aber nach einem Beratungsgespräch den Antrag stellt, die Schule weiterhin besuchen zu dürfen, muss die Schulart verlassen, wenn er am Ende des Schuljahres nicht versetzt wird. Eine Wiederholung des Schuljahres ist dann nicht mehr möglich.
Wer die Schule verlässt, darf sich erneut bewerben, wird aber erst aufgenommen, wenn nach Aufnahme aller Erstbewerber noch Plätze frei sind.